Altarraum von Mauern

Unser Pfarrgemeinderat in der Pfarrei St. Vitus/Mühlhausen

Vorstandschaft

Kastl Josef (PGR-Sprecher)

Sigl Franziska (Stellvertr. PGR-Sprecherin)





Caritas/Soziales

Kattner Renate

Sigl Franziska

Kellerer Sylwia



Ehe und Familie

Eigner Barbara

Zirkl Andrea

Reinhard Gabi

Kastl Thomas



Erwachsenenbildung

Kastl Josef

Sigl Franziska



Feste und Feiern

Kattner Renate

Sigl Franziska

Hainz Maria

Jutzas Anita

Kastl Thomas

Kellerer Sylwia

Reinhard Gabi

Zirkl Andrea

Eigner Barbara



Gemeindekatechese

Zirkl Andrea



Jugend

Eigner Barbara

Kastl Thomas



Kirche und Arbeitswelt

Kastl Josef

Sigl Franziska



Liturgie

Eigner Barbara

Hainz Maria

Reinhard Gabi



Mission

Jutzas Anita

Hainz Maria



Öffentlichkeitsarbeit

Kastl Josef



Ökumene

Eigner Barbara



Seniorenarbeit

Kattner Renate

Sigl Franziska



Was ist der Pfarrgemeinderat?

„Um ... sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll ... in jeder Pfarrei ... ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. ... Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof ... eingesetzte ‚Pfarrpastoralrat’ zur Förderung der gesamten Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. ... Der Pfarrer hat die Pflicht, den Pfarrgemeinderat über beabsichtigte Veränderungen oder Aktivitäten im Bereich des Heiligens, des Lehrens und des Leitens zu informieren und sie zur Beratung zu stellen. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben das Recht, ihre Meinung zum Wohl der Kirche über die betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und selber Vorschläge und Empfehlungen zu machen ...“ (aus dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg)