Altarraum von Mauern
Unser Pfarrgemeinderat in der Pfarrei St. Vitus/Mühlhausen
Vorstandschaft
Kastl Josef (PGR-Sprecher)
Sigl Franziska (Stellvertr. PGR-Sprecherin)
Caritas/Soziales
Kattner Renate
Sigl Franziska
Kellerer Sylwia
Ehe und Familie
Eigner Barbara
Zirkl Andrea
Reinhard Gabi
Kastl Thomas
Erwachsenenbildung
Kastl Josef
Sigl Franziska
Feste und Feiern
Kattner Renate
Sigl Franziska
Hainz Maria
Jutzas Anita
Kastl Thomas
Kellerer Sylwia
Reinhard Gabi
Zirkl Andrea
Eigner Barbara
Gemeindekatechese
Zirkl Andrea
Jugend
Eigner Barbara
Kastl Thomas
Kirche und Arbeitswelt
Kastl Josef
Sigl Franziska
Liturgie
Eigner Barbara
Hainz Maria
Reinhard Gabi
Mission
Jutzas Anita
Hainz Maria
Öffentlichkeitsarbeit
Kastl Josef
Ökumene
Eigner Barbara
Seniorenarbeit
Kattner Renate
Sigl Franziska
Was ist der Pfarrgemeinderat?
„Um ... sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll ... in jeder Pfarrei ... ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. ... Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof ... eingesetzte ‚Pfarrpastoralrat’ zur Förderung der gesamten Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. ... Der Pfarrer hat die Pflicht, den Pfarrgemeinderat über beabsichtigte Veränderungen oder Aktivitäten im Bereich des Heiligens, des Lehrens und des Leitens zu informieren und sie zur Beratung zu stellen. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben das Recht, ihre Meinung zum Wohl der Kirche über die betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und selber Vorschläge und Empfehlungen zu machen ...“ (aus dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg)